Hilfen nach §§ 27, 30 und 31 SGB VIII

Sozialpädagogisches Clearing – § 27 (3) SGB VIII

Das Angebot dient als kurzzeitige Intervention zum Erkennen und Benennen der emotional-sozialen Situation in Familien. Anliegen ist das Finden von Fähigkeiten und Ressourcen dieser Familien und den angrenzenden Systemen. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung der für das Familiensystem und dessen einzelnen Mitglieder notwendige Hilfebedarf.

Aufsuchende Familientherapie – § 27 (3) SGB VIII

Diese Therapie findet in der Lebenswelt der Familie statt. Die Arbeit setzt bei Krisensituationen an, die das Kindeswohl gefährden. Typische Beispiele sind Erziehungsprobleme, Partnerprobleme, Alkohol und Gewalt, Probleme der Kinder außerhalb der Familie oder eine latent unbefriedigende Lebenslage. Die Fremdunterbringung der Kinder soll wenn möglich vermieden werden. Dafür entwickeln und trainieren wir gemeinsam mit den Familien neue Verhaltensweisen für ein sicheres Familiensystem, in dem sich die Kinder gut entwickeln können. Ist das nicht absehbar, müssen mit der Familie erforderliche Entscheidungen herbeigeführt werden.

Erziehungsbeistandschaft – § 30 SGB VIII

Dem Kind oder Jugendlichen wird für die Bewältigung seiner Entwicklungsaufgaben ein Betreuungshelfer zur Seite gestellt. Dieser hilft beratend, begleitend und unterstützend bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben. Diese gemeinsame Arbeit erfolgt unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und möglichen Erhaltung des Lebensbezuges zur Herkunftsfamilie. Ziel ist die Verselbständigung mit einer verantwortungsvollen Lebensgestaltung, sicheren Handlungskompetenzen und Zufriedenheit.

Sozialpädagogische Familienhilfe – § 31 SGB VIII

Familien in schwer zu bewältigenden Problem- und Krisensituationen haben die Möglichkeit auf eine intensive Betreuung und Begleitung. Die Familienhilfe unterstützt die Familien in den Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und Umbruchsitutaionen, sowie in der konstruktiven Lösung von Konflikten und Krisen. Ziel ist die Aufdeckung der Ressourcen der Familie, die Mobilisierung der Familienkräfte, Aufbau sozialer Netze und letzendlich die Vermeidung von Fremdunterbringung der Kinder. Die Hilfe erfordert die Mitwirkungsbereitschaft der Familie.

Familiencafe

Das „Familiencafe“ ist ein Ort der Begegnung für Familien. Hier finden gemeinsame Aktivitäten statt und neue werden geplant. Es ist auch offen für Kinder, Jugendliche und Eltern, mit denen die Arbeit im Auftrag des Jugendamtes abgeschlossen ist. Übliche Aktivitäten sind:

  • Basteln zu Ostern und Weihnachten
  • Familienfahrten im Sommer mit Vorbereitungs- und Nachtreffen
  • Spiele und Wettbewerbe
  • Elterntreffen
  • Weihnachtssingen